Ja, wie im folgenden beschrieben wird:
we4kids e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Gera, wegen "Lernförderung soziel benachteiligter Kinder und Jugendlicher, Förderung des Wohlfahrtswesens und Förderung der Jugendhilfe", nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO. Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zu Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszstellen.